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Alleinarbeitsplätze AAP

Alleinarbeitsplatz    (AAP)

Alleinarbeit liegt vor:

 

  • bei Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wenn diese außerhalb der

       Sicht- und Rufweite anderer Personen durchgeführt werden.

 

  • Alleinarbeitsplätze sind solche, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Das kann auch für kurzzeitige Alleinarbeiten gelten."

 

  • an abgelegenen Arbeitsplätzen, wenn innerhalb des Mobilitätsbereiches

      einer arbeitenden Person keine anderen Personen sind oder regelmäßig

      vorbeikommen.

 

  • bestimmte Tätigkeiten, für die Alleinarbeit gesetzlich verboten bzw.

       nur mit einer konkret festgelegten Sicherung erlaubt ist.

 

Mögliche Lösungen:

Je nach Art von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und Tätigkeiten gibt es verschiedene Stufen, wie ein Einzelarbeitsplatz abgesichert werden kann und muss. Die Absicherung der allein arbeitenden Personen kann erfolgen durch:

 

  • Sicht- oder Rufweite zu anderen Mitarbeitern

  • Kontrollgänge

  • Telefonanrufe

  • Personen-Notsignal-Anlagen (Totmannschaltung)

 

 

 

Wir stellen Ihnen ein PNG 11 Notrufgerät zur Verfügung das alle notwendigen Vorraussetzungen gemäß DIN V 0825-11 erfüllt.

 

  • Notruftaste

  • tragbarer Notrufknopf

  • Voralarm

  • Alarmauslösung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters

  • usw.

 

Die Notrufgeräte sind auf Ihre oder auf unsere Notrufzentrale aufgeschaltet.

 

Fragen Sie uns. Wir informieren Sie.

 

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