Alleinarbeitsplätze AAP
Alleinarbeitsplatz (AAP)
Alleinarbeit liegt vor:
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bei Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wenn diese außerhalb der
Sicht- und Rufweite anderer Personen durchgeführt werden.
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Alleinarbeitsplätze sind solche, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Das kann auch für kurzzeitige Alleinarbeiten gelten."
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an abgelegenen Arbeitsplätzen, wenn innerhalb des Mobilitätsbereiches
einer arbeitenden Person keine anderen Personen sind oder regelmäßig
vorbeikommen.
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bestimmte Tätigkeiten, für die Alleinarbeit gesetzlich verboten bzw.
nur mit einer konkret festgelegten Sicherung erlaubt ist.
Mögliche Lösungen:
Je nach Art von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und Tätigkeiten gibt es verschiedene Stufen, wie ein Einzelarbeitsplatz abgesichert werden kann und muss. Die Absicherung der allein arbeitenden Personen kann erfolgen durch:
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Sicht- oder Rufweite zu anderen Mitarbeitern
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Kontrollgänge
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Telefonanrufe
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Personen-Notsignal-Anlagen (Totmannschaltung)
Wir stellen Ihnen ein PNG 11 Notrufgerät zur Verfügung das alle notwendigen Vorraussetzungen gemäß DIN V 0825-11 erfüllt.
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Notruftaste
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tragbarer Notrufknopf
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Voralarm
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Alarmauslösung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters
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usw.
Die Notrufgeräte sind auf Ihre oder auf unsere Notrufzentrale aufgeschaltet.
Fragen Sie uns. Wir informieren Sie.