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Prüfung von Leitern, Tritten, Steigleitern und Fahrgerüste.
Leiternprüfung


Laut zahlreichen Vorschriften und Gesetzen, müssen u.a Leitern, Tritte und Fahrgerüste einer ständig mind. jährlichen wiederkehrenden Überprüfung unterzogen werden.
Wir bieten Ihnen den kompletten Service rund um Ihre Leitern und Tritte.
Dies betrifft viele Betriebe: u.a..
•Malerbetriebe
•Eleketroinstallationsbetriebe
•Unterhaltsreinigungsbetriebe
•in jedem Betrieb in dem Tritte oder Leitern zum Einsatz kommen
usw.
Preiswertes Komplettpaket:
Profitieren Sie von unseren standardisierten Prüfabläufen und nutzen Sie unseren umfassenden Vor-Ort-Service:
•Unser Fachpersonal prüft Ihre Steigmittel nach BGV D 36
•übernimmt die Kennzeichnung Ihrer Leitern
•und erteilt die Prüfplakette vor Ort.
•Sie erhalten einen Prüfbericht in tabellarischer Form.
Gerne auch digital.
AUSZUG:
Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D 36)
§ 29 Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern"
Betriebssicherheitsverordnung § 10 Abs. 1 und 2
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